Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Kapitalanlagen z.B. in Form von Tagesgeld- oder Festgeldkonten entstehen Einkünfte unter anderem durch Zinsen oder Dividenden. Diese Kapitalerträge unterliegen nach § 20 EStG der Einkommenssteuer und werden mit einem seit 2009 geltenden Sondertarif in Höhe von 25% versteuert. Dieser festgelegte Steuersatz ist Teil der im Januar 2009 eingeführten Abgeltungssteuer, welche den bis dahin geltenden Zinsabschlag abgelöst hat.

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Jeder Sparer hat jedoch einen pro Person geltenden Freibetrag, bis zu dessen Höhe die Kapitalerträge durch Zinsen etc. nicht versteuert werden müssen. Dieses geschieht jedoch nicht automatisch, sondern der Sparer muss bei der Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen, ansonsten werden auf sämtliche Kapitalerträge Steuern abgeführt.

Wie wird ein Freistellungsauftrag erteilt und wie hoch ist der Freibetrag?

Seit Einführung der Abgeltungssteuer und dem damit verbundenen Sparerpauschbetrag liegt der Freibetrag bei 801 € je Person. Dieser festgelegte Betrag löst den bis zum 31.12.2008 geltenden Sparerfreibetrag ab.

Um diesen Freibetrag nutzen zu können, sind bei jedem Kreditinstitut die dafür nötigen Formulare erhältlich oder auf dem Online-Portal der Bank auszudrucken. Nachdem der Freistellungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben wurde, wird dieser der Bank ausgehändigt.

Sind bei mehreren Kreditinstituten und Banken Sparanlagen vorhanden, so ist es auch möglich den Freistellungsauftrag bei mehreren Einrichtungen zu erteilen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Sparerpauschbetrag aller Konten in Höhe von 801 € nicht überschritten wird. Seit Januar 2011 muss bei der Abgabe des Freistellungsauftrags zusätzlich die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mit angegeben werden.

Zinserträge für Sparguthaben, die nicht höher als ein Prozent per Jahr betragen und z.B.auf einem Girokonto angelegt sind, werden grundsätzlich nicht von der Bank besteuert, müssen jedoch innerhalb der jährlichen Steuererklärung als Einkommen aus Zinserträgen angegeben werden.

Werden bei einer Sparanlage, z.B. einem Sparbuch die Zinserträge nur einmal per Jahr gutgeschrieben und übersteigen diese nicht den Betrag von 10 € so ist auch hier ein Freistellungsauftrag nicht zwingend notwendig.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig und was kostet dieser?

Die Erteilung eines Freistellungsauftrages ist kostenfrei, unabhängig davon, ob dieser bei einem oder mehreren Kreditinstituten erteilt wird.

In der Regel hat ein Freistellungsauftrag eine Gültigkeit für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht widerrufen wird. Im Vergleich zur erstmaligen Erteilung des Freistellungsauftrags ist es bei einer Verlängerung die Angabe der Steuer-ID nicht vorgeschrieben.